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Werberecht bietet neue Chancen für Ärzte
Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben. Die Restriktionen für die Werbung von Ärzten sind deutlich gelockert worden. Es ist vieles möglich, doch auch heute sind Grenzen zu beachten.
Im Mittelpunkt steht die sachliche Patienteninformation. Grundlagen bilden die Vorschriften der MBO (Musterberufsordnung), des HWG (Heilmittelwerbegesetzes), des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) sowie die Rechtsprechung.
Sachliche Patienteninformation
Das Gebot der sachlichen Patienteninformation ergibt sich aus dem besonderen Verhältnis von Arzt und Patient. Jede suggestive Information könnte den sensiblen Bereich des Vertrauens beschädigen und die emotionale Situation von Patienten ausnutzen.
Leitlinien für sachliche Patienteninformationen
Im Rahmen dieser Generalklauseln stehen nahezu alle Kommunikationsmittel zur sachlichen Information zur Verfügung.
Hinweise zum sachlichen Inhalt:
Sachlich sind
- Berufsbezogene Informationen, verständlich für Patienten
- Akademische Grade und Titel
- Beruflicher Werdegang, Studienorte, Fortbildung
- Tätigkeitsschwerpunkte und eigene Publikationen
- Imagewerbung z.B. mit sportlichen Erfolgen
- Weitere Serviceangebote
unzulässig sind
- Keine subjektiven Einschätzungen oder Meinungen
- Keine Operations-, Behandlungs- oder Erfolgszahlen
- Keine suggestiven Äußerungen
Hinweise zur sachlichen Darstellung
- Darstellung angemessen zur sachlichen Information
- Gewisse Nüchternheit
- Zurückhaltende und dezente Gestaltung
Hinweise zu angemessenen Kommunikationsmittel
- Grundsätzlich sind alle Kommunikationsmittel zulässig
- Unzulässig sind aufgedrängte und für den Empfänger mit Kosten verbundene Kommunikationsmittel wie Telefonanrufe, Faxe, E-Mails, SMS
Übersicht über die gängigsten Werbemöglichkeiten von Ärzten
- Praxisschild
- Logo
- Briefkopf/Stempel/Vordrucke
- Praxisbroschüren/Flyer
- Anzeigen/Inserate
- Internet/Homepage
- Verzeichnisse/gelbe Seiten/Datenbanken/Ärztelisten
- Medienauftritte/Publikationen/Vorträge
- Presseberichte
- Besondere Dienstleistungen
- Veranstaltungen/Kunstausstellungen
- Seminare/Kurse
- Tag der offenen Tür
- Informationen für ärztliche Kollegen
- Empfehlungen
Einen aktuellen, detaillierten Überblick: Beate Bahner: Das neue Werberecht für Ärzte (2.Auflage 2003) www.beatebahner.de
Die Werbung für Ärzte ergibt sich aus dem Recht von Patienten auf Information und zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen gegenüber Kliniken und nicht professioneller Anbieter.
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